2009 können Rürup-Sparer 68 Prozent ihrer Beiträge, maximal 13 600 Euro (Verheiratete: 26 400 Euro) als Sonderausgaben in Abzug bringen. Die Einzahlung senkt das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2009. Bis 2025 steigt der Prozentsatz um jährlich zwei Prozentpunkte an, der Höchstbetrag um jeweils 400 Euro (Verheiratete: 800 Euro). 2025 sind dann maximal 20 000 Euro absetzbar. Ein weiterer Vorteil der Rüruprente: egal ob klassisch oder fondsgebunden, die Erträge in solchen Verträgen bleiben weiterhin und auch in Zukunft von der Abgeltungssteuer befreit. Das gilt für alle Rürupverträge. Gesetzliche Vorgaben zur Befreiung von der Abgeltungssteuer werden vollständig erfüllt. Unabhängig von Vertragsbestandteilen wie Hinterblibenenschutz, Garantien, Laufzeit, Einzahlungshöhe, usw. und das im Gegensatz zu fondsgebundenen Rentenversicherungen und vielen Lebensversicherungen. Dort hat der Fiskus strenge Vorgaben erteilt. Ab Mai 2009 muss der Todesfallschutz dort bei mindestens der Hälfte aller in der gesamten Vertragslaufzeit einzuzahlender Beiträge liegen. Die Risikoprämie des Todesfallschutzes mindert die Kapitalanlage und damit die spätere Rente. Bei der Rüruprente ist dies nicht der Fall. Aus diesem Grund sagen viele Experten aus Wirtschaft und Politik der Rüruprente eine rosige Zukunft vorraus die Ihren Anfang im Jahr 2009 nehmen soll.
| 1. Wie sieht die Förderung konkret aus? |