Laut Gesetz ist die Möglichkeit eines Anbieterwechsels gegeben, jedoch ist diese Wechseloption kein verpflichtender Vertragsbestandteil. Der Produktgeber selbst entscheidet ob er einen Anbieterwechsel erlaubt und falls ja zu welchen Konditionen. Denn auch die Höhe der bei einem Anbieterwechsel anfallenden Kosten ist vom Anbieter frei ansetzbar. Lässt ein Angebot einen kostengünstigen Anbieterwechsel zu ist es ein Indiz von mehreren welches den Schluß zulässt ein gutes Angebot erwischt zu haben. Denn wer selbst ein konkurenzfähiges Angebot auf den Markt bringt braucht die Gefahr häufiger zukünftiger Wechsel nicht zu scheuen. Wer bereits einen nicht allzu nutzbringenden Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen ohne Weiteres beitragfrei stellen und diesen somit quasi stilllegen. Zukünftige Einzahlungen können dann in einen neuen vorteilhaften Vertrag eingebracht werden. Ganz nach dem Motto, lieber ein schnelles Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Viel entscheidender ist jedoch die Option eines Anbieterwechsels aus einem ganz anderen Grund. Bei der Rürup Rente handelt es sich um ein reines Rentenprodukt. Das Kapital kann nur in Form einer lebenslangen regelmässigen Leibrente entnommen werden. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Aus diesem Grund ist eines der wichtigsten Entscheidungskriterien die zukünftige Rentenhöhe pro beispielsweise 10.000,- Euro Kapital. Diese wird dem Kunden im Angebot ausgewiesen. Doch das will noch gar nichts heißen. Einige Anbieter garantieren einen bestimmten Rentenfaktor aus dem sich abhängig von der bei Rentenbeginn vorhandenen Summe die Rentenhöhe ergibt, andere Anbieter garantieren diesen nicht. Doch so eine Garantie hat auch nicht viel zu sagen. Viele Angebote enthalten eine so genannte Treuhänderklausel. Diese hat zufolge, dass ein unabhängiger Treuhänder in Zukunft jederzeit "zum Wohle der Versichertengemeinschaft" den "garantierten" Rentenfaktor nach unten korrigieren kann. Auch Anbiter die ausdrücklich auf die Treuhänderklausel verzichten sind nicht der Weisheit letzter Schluß. Den in Krisenzeiten wie wir Sie auch aktuell erleben ist nichts mehr sicher, außer Sondervermögen wie beispielsweise Investmentfonds, die auch über Rürup Verträge bespart werden können. Erlaubt ein Anbieter einen kostengünstigen Anbieterwechsel so kann man getrost zwischen Vermögensaufbau und Rentenzahlung trennen. Heute entscheide ich mich für die aussichtsreichste Anlageform und kurz vor Rentenbeginn für den Anbieter der bereit ist mir dann für mein sauer angespartes Geld die höchste lebenslange Rente auszubezahlen. Fazit: Flexibilität ist alles, denn so kann auf die unbestimmten Veränderungen der Zukunft reagiert werden.
| 19. Was hat die Rente mit 67 für Folgen? | 21. Gehen Hinterbliebene stets leer aus? |