Wer 2008 die erste Rentenzahlung erhält, muss 56 Prozent davon versteuern. 2009 sind es 58 Prozent, usw. Bis 2020 steigt der Besteuerungsanteil um zwei Prozentpunkte pro Jahr an, von 2021 bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt. Bei Rentenbeginn ab 2040 sind dann schließlich 100 Prozent der jeweiligen Rente steuerpflichtig. Die Rentenzahlung wird als Einkommen betrachtet. Wer beispielsweise nach 2040 1000,- Euro monatliche Rente bezieht, dem Steigt sein jährliches zu Versteuerndes Einkommen um 1200,- Euro an. Die gesetzlichen Freigrenzen gelten weiterhin. Im Januar 2009 liegt der Grundfreibetrag bei 7664,- Euro im Jahr. Dieser Betrag kann jährlich steuerfrei eingenommen werden. Bei verheirateten verdoppellt sich dieser selbstverständlich. Bei den Rentenzahlungen handelt es sich ab Beginn um eine lebenslängliche Leibrente. Da sich die Rüruprente in der Ansparphase besonders bei Gutverdienern und selbstständigen bezahlt macht, kann der nicht zu versteuernde Anteil auch deutlich über dem Grundfreibetrag liegen. Den besteht wie es bei den angesprochenen Zielgruppen häufig der Fall ist eine private Krankenversicherung, so mindern die Beiträge das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Da man mittlerweile sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist einen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen, werden diese Kosten als Fixe finanzielle Belastung auch in Zukunft vorhanden sein. In solchen Fällen lohnt der Abschluß einer Rüruprente doppelt. Denn man erhält in der Ansparzeit den Steuervorteil und kann die Auszahlung Steuerfrei vereinnahmen wenn diese die Höhe der Krankenversicherungsrate nicht übersteigt. Ist die Rente doch höher ist zumindest ein Anteil von der Steuer ausgenommen.
Besteuerung der Rentenzahlungen:
Jahr des Rentenbeginns | Steuerpflichtiger Anteil |
2009 | 58 % |
2010 | 60 % |
2011 | 62 % |
2012 | 64 % |
2013 | 66 % |
2014 | 68 % |
2015 | 70 % |
2016 | 72 % |
2017 | 74 % |
2018 | 76 % |
2019 | 78 % |
2020 | 80 % |
2021 | 81 % |
2022 | 82 % |
2023 | 83 % |
2024 | 84 % |
2025 | 85 % |
2026 | 86 % |
2027 | 87 % |
2028 | 88 % |
2029 | 89 % |
2030 | 90 % |
2031 | 91 % |
2032 | 92 % |
2033 | 93 % |
2034 | 94 % |
2035 | 95 % |
2036 | 96 % |
2037 | 97 % |
2038 | 98 % |
2039 | 99 % |
2040 | 100 % |
| 2. Was gilt für 2009? |