3. Wie werden Auszahlungen besteuert?

Wer 2008 die erste Rentenzahlung erhält, muss 56 Prozent davon versteuern. 2009 sind es 58 Prozent, usw. Bis 2020 steigt der Besteuerungsanteil um zwei Prozentpunkte pro Jahr an, von 2021 bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt. Bei Rentenbeginn ab 2040 sind dann schließlich 100 Prozent der jeweiligen Rente steuerpflichtig. Die Rentenzahlung wird als Einkommen betrachtet. Wer beispielsweise nach 2040 1000,- Euro monatliche Rente bezieht, dem Steigt sein jährliches zu Versteuerndes Einkommen um 1200,- Euro an. Die gesetzlichen Freigrenzen gelten weiterhin. Im Januar 2009 liegt der Grundfreibetrag bei 7664,- Euro im Jahr. Dieser Betrag kann jährlich steuerfrei eingenommen werden. Bei verheirateten verdoppellt sich dieser selbstverständlich. Bei den Rentenzahlungen handelt es sich ab Beginn um eine lebenslängliche Leibrente. Da sich die Rüruprente in der Ansparphase besonders bei Gutverdienern und selbstständigen bezahlt macht, kann der nicht zu versteuernde Anteil auch deutlich über dem Grundfreibetrag liegen. Den besteht wie es bei den angesprochenen Zielgruppen häufig der Fall ist eine private Krankenversicherung, so mindern die Beiträge das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Da man mittlerweile sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist einen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen, werden diese Kosten als Fixe finanzielle Belastung auch in Zukunft vorhanden sein. In solchen Fällen lohnt der Abschluß einer Rüruprente doppelt. Denn man erhält in der Ansparzeit den Steuervorteil und kann die Auszahlung Steuerfrei vereinnahmen wenn diese die Höhe der Krankenversicherungsrate nicht übersteigt. Ist die Rente doch höher ist zumindest ein Anteil von der Steuer ausgenommen.

Besteuerung der Rentenzahlungen:

Jahr des Rentenbeginns

Steuerpflichtiger Anteil

2009

58 %

2010

60 %

2011

62 %

2012

64 %

2013

66 %

2014

68 %

2015

70 %

2016

72 %

2017

74 %

2018

76 %

2019

78 %

2020

80 %

2021

81 %

2022

82 %

2023

83 %

2024

84 %

2025

85 %

2026

86 %

2027

87 %

2028

88 %

2029

89 %

2030

90 %

2031

91 %

2032

92 %

2033

93 %

2034

94 %

2035

95 %

2036

96 %

2037

97 %

2038

98 %

2039

99 %

2040

100 %


 2. Was gilt für 2009?

4. Fallen auch Sozialabgaben an? 

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