Die Rürup Rente wird steuerlich gefördert. Die Beiträge können anteilig ansteigend steuermindernd angesetzt werden. Abgeltungssteuer auf Erträge wird nicht erhoben. Bei der Rüruprente wird nachgelagert besteuert, das heisst, dass in der Ansparphase alle Beiträge bis zu bestimmten Grenzen (s. Tabelle) steuerlich abgesetzt werden können und in der Rentenphase die Rentzahlungen steuerpflichtig sind. Einzahlungen während der Anspardauer senken das zu Versteuernde Einkommen, die Rentenzahlungen erhöhen dann das zu versteuernde Einkommen. Wichtig: Erst bei Rentenbeginn ab 2040 sind 100 Prozent der Rürup-Renten zu versteuern. Im Gegenzug wirken sich bereits ab 2025 die kompletten Beiträge steuermindernd aus.Wer heute einen höheren Einkommensteuersatz hat und vor dem Jahr 2040 inden Ruhestand gehen möchte hat den größten Fördereffekt.
So viel dürfen Selbständige und Arbeitnehmer maximal absetzen:
Jahr | Steuerfreier Anteil | Selbständige | Arbeitnehmer |
2009 | 68 % | 13.600,00 € | 5.481,00 € |
2010 | 70 % | 14.000,00 € | 5.642,00 € |
2011 | 72 % | 14.400,00 € | 5.803,00 € |
2012 | 74 % | 14.800,00 € | 5.964,00 € |
2013 | 76 % | 15.200,00 € | 6.126,00 € |
2014 | 78 % | 15.600,00 € | 6.287,00 € |
2015 | 80 % | 16.000,00 € | 6.448,00 € |
2016 | 82 % | 16.400,00 € | 6.609,00 € |
2017 | 84 % | 16.800,00 € | 6.770,00 € |
2018 | 86 % | 17.200,00 € | 6.932,00 € |
2019 | 88 % | 17.600,00 € | 7.093,00 € |
2020 | 90 % | 18.000,00 € | 7.254,00 € |
2021 | 92 % | 18.400,00 € | 7.415,00 € |
2022 | 94 % | 18.800,00 € | 7.576,00 € |
2023 | 96 % | 19.200,00 € | 7.738,00 € |
2024 | 98 % | 19.600,00 € | 7.899,00 € |
2025 | 100 % | 20.000,00 € | 8.060,00 € |
Weshalb dürfen Selbstständige einen höheren Bertrag absetzen als Arbeitnehmer? Das ist so nicht ganz richtig. Arbeitnehmer zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Da diese wie die Rürup Rente zur ersten Schicht der Altersvosorgepyramide gezählt wird, haben Arbeitnehmer bereits einen Teil Ihrer Steuerstundung erhalten. Dieser Betrag ist in der obigen Tabelle bereits berücksichtigt worden. Insgesamt bekommen Arbeitnehmer also die exakt gleiche steurliche Förderung wie Selbstständige. Ehepartner die gemeisam veranlagtwerden können auch den absetzfähigen Betrag des anderen Verdoppeln wenn Sie selbst keinen Rüruprentenvertrag abschließen.