12. Müssen Sparer mit Verlusten rechnen?

Anders als bei Riester-Renten schreibt der Gesetzgeber bei der Rürup Rente keine zwingende Beitragsgarantie vor. Das bedeutet der Anleger ist völlig frei bei der Wahl seiner Anlageentscheidung. Für jede Risikoneigung ist das geignete Angebot dabei. Es geht los bei klassischen Garatieprodukten mit einer Garantierten Mindestverzinsung von 2,25 Prozent per anno, britischen Policen mit Garantien auf das eingezahlte Kapital und traditionell höheren Aktienquoten, Fondssparpläne ohne Garantie, Fondssparpläne mit Beitragsgarantie und Fondspolicen, oder auch fondsgebundenen Rentenversicherungen genannt. Bei den Fondspolicen wählt der Anleger selbständig aus worin sein Geld investiert werden soll. Gute Anbieter verfügen über ein weites Fondsspektrum. Dort stehen begonnen mit Geldmarkt-, Renten- und offenen Immobilienfonds über Garantiefonds jeglicher Machart bis hin zu Aktienfonds unterschiedlicher Risikoklassen zur Verfügung. Viele Angebote beinhalten auch eine intergrierte Vermögensverwaltung die exakt auf die Risikoneigung des Investors abgestimmt wird. Ob das Kapital selbst investiert wird oder einer Vermögensverwaltung anvertraut wird bleibt dem Kunden überlassen. In vielen Produkten ist jederzeit auch ein Wechsel der Strategie möglich. Resumee: Verluste müssen keineswegs in Kaufgenommen werden. Wer aber bereit ist im Zuge höherer Renditen auf Garantien zu verzichten wird bei der Vielzahl der angebotenen Rürup Renten am Markt den zu ihm passenden Tarif finden. Allgemein gilt: umso länger die verbleibende Laufzeit, sprich umso weiter der Anlagehorizont, desto unnötiger die implementierung von Garantien in den Vertrag.

 11. Für wen eignen sich Fondspolicen?

13. Was sind Hybridprodukte? 

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