Der Gesetzgeber hat festgelegt das Ansprüche aus Rürup Renten Verträgen nicht vererbbar sein dürfen. Ansprüche aus Rürup-Renten sind nicht vererbbar. Bei nahezu allen Anbietern kann die Rürup-Rente aber mit einer Todesfallleistung kombiniert werden. Das Geld darf nach dem Willen des Gesetzgebers aber ebenfalls nur in Form einer Rente ausgezahlt werden, und in den Genuss dürfen nur der Ehepartner des Versicherten und/oder seine kindergeldberechtigten Kinder kommen. Die Todesfallleistung ist allerdings nicht umsonst. Sie schmälert die Höhe der eigenen Altersrente.
| 20. Ist es möglich, während der Laufzeit den Anbieter zu wechseln? | 22. Welchen Todesfallschutz gibt es? |