8. Werden auch Immobilien im Rahmen der Rürup-Rente gefördert?

Die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum bezieht sich im Rahmen des geplanten Eigenheimrentengesetzes nur auf die Riester-Rente und hat nicht im Geringsten mit der Rürup Rente zu tun. Die Rürup Rente wirkt sich ausschließlich vermindernd auf das zu versteuernde Einkommen des Vertragsinhabers aus. Die ansetzbaren Beiträge mindern die zu zahlende Steuerlast. Sie senken in der Regel den persönlichen Einkommenssteuersatz ab. Die Förderquote entspricht dem vor Vertragsabschluß bestehendem Spitzensteuersatz. Aus diesem Grund sollten Häuslebauer zunächst prüfen ob Sie einen staatlich geförderten Riestervertrag abschließen können. Ist dies der Fall sollte die Riesterrente auf jeden Fall die erste Wahl sein. Im zweiten Schritt eignet sich dann der Abschluß eines Rürup Rentenvertrages um die restlichen Lücken in der persönlichen Altersvorsorge zu schließen. Denn auch die eigenen vier Wände werfen regelmässige Kosten auf. Miete fällt zwar keine an, aber Instandhaltungskosten, Steuer, Abwasser, etc. Um diese Zahlungen bis ans Lebensende mit einem lächeln bedienen zu können, ist die Rüruprente das geeignete Vorsorgeprodukt. Den Rüruprente und Riesterrente schließen sich nicht gegenseitig aus. Und wo der Staat Geld zu verschenken hat sollte Sie zugreifen solange er es sich noch leisten kann. Besonders mit dem zu stemmenden finanziellen Kraftakt der eigenen Immobilie.

 7. Werden Familien mit Kindern wie bei Riester besonders gefördert?

9. Welche Rürup-Produkte gibt es? 

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