Müssen andere Personen als der Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder versorgt werden, eignet sich nur die Kombination der Rürup-Rente mit einer Risikolebensversicherung (Beitragsrückgewähr-Police). Diese ist versicherungsmathematisch auf den Rürup-Vertrag zugeschnitten. Die Risikopolice zahlt im Todesfall keine Rente, sondern sie schüttet eine einmalige Kapitalsumme aus, die dem jeweiligen Zeitwert oder den eingezahlten Beiträgen der Rürup-Police entspricht. Prämien für die Risikopolice können jedoch nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Experten empfehlen: getrennte Verträge für Risikoschutz und Altersvorsorge abschließen.
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