4. Fallen Sozialabgaben an?

Die Antwort lautet, Nein. Einzahlungen in eine Rüruprente wirken sich steuermindernd aus. Deshalb sind die späteren Rentenzahlungen auch nachgelagert zu versteuern. Im Gegensatz dazu sind die Einzahlungen nicht sozialabgabenbefreit. Aus diesem Grund fallen zukünftig auf Rentenzahlungen aus Rürupverträgen auch keine Sozialabgaben an. Im Gegenteil, werden weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung geleistet, egal ob gesetzlich oder privat, senken die Zahlungen die steurliche Bemessungsgrundlage und erhöhen so den steuerfreien Anteil der Rentenzahlung aus Rürupverträgen über den gesetzlichen Grundfreibetrag hinaus.

 3. Wie werden Auszahlungen besteuert?

5. Was müssen Sparer machen, um sich die Förderung zu sichern? 

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