5. Wie sichern sich Sparer die Förderung?

Die Rürup Rente wird steuerlich gefördert. Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Um den sich den Steuervorteil zu sichern, müssen die Einzahlungen in der Steuererklärung angegeben und nachgewiesen werden. Jede Gesellschaft bescheinigt dem Kunden zu Beginn eines jeden Kalenderjahres in Form eines Kontoauszuges die steuerwirksamen Einzahlungen des vergangenen Jahres. Diesen Kontoauszug fügen Sie einfach Ihren Unterlagen für den Steuerberater an. Sollten Sie selbst Ihre Steuererklärung erstellen, tragen Sie bitte die gezahlten Prämien als Altersvorsorgeaufwendungen im Mantelbogen in den Zeilen 61-66 ein (Stand 2007) und fügen SIe eine Kopie des Kontoauszuges bei. Das Prozedere ähnelt dem eines Fondsdepots. Die Depotführende Stelle erstellt Ihnen zu Jahresbeginn eine Steuerbescheinigung aus der Sie die Kapitalerträge des Depots ersehen können. Diese gilt es dann auch nur bei den Kapitaleinkünften einzutragen und den Nachweis in Kopie mit ein zu reichen. Die Beantragung der Steuerersparnis muss bei der Rürup Rente jedes Jahr aufs Neue über die Einkommenssteuererklärung erfolgen. Im Gegensatz zur Riester Rente bei der einmalig der Dauerzulagenantrag ausgefüllt werden muss und die Förderung bewilligt wird sobald die Gesellschaft dem Finanzamt die eingezahlten Beiträge mitgeteilt hat. Der minimal größere Aufwand ist durch die weitaus höheren möglichen Förderbetrag gerechtfertigt.

Die Rürup Rente wird steuerlich gefördert.

 4. Fallen auch Sozialabgaben an?

6. Wirken sich Rürup-Beiträge in jedem Fall steuerlich aus? 

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