Viele Tarife beinhalten automatisch eine sogenannte Restkapitalverrentung, wie etwa bei Allianz-Tarifen. Bei einigen ist sie optional. Dann wird das bei Tod des Sparers im Vertrag vorhandene Kapital als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Alternativ können Witwen- und Waisenrenten auch über eine Zusatzversicherung abgesichert werden. Der Beitrag dafür darf aber nicht mehr als 50 Prozent des Jahresbeitrags für die Rürup-Police ausmachen.
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