6. Wirken sich Rürup-Beiträge in jedem Fall steuerlich aus?

Von jeher war die Idee hinter der Rüruprente einen staatlichen finanziellen Anreiz zur privaten Alterssicherung zu schaffen. Doch wie das so ist gab es auch bei der Rüruprente kleine Anlaufschwierigkeiten. Man könnte sagen Kinderkrankheiten. Als die Rürup Rente zum ersten Januar 2005 eingeführt wurde war noch nicht von vornherein klar ob die Beiträge vollständig geltend gemacht werden konnten. Das Finanzamt führte eine sogenannte Günstigerprüfung durch um zu überprüfen ob der Steuerzahler besser mit der alten Regelung oder mit der Neuen Regelung fährt. Die Problematik dabei: Beide Regelungen sollten die private Vorsorge fördern. Es tratt ein Kanibaliesierungseffekt auf. Soll heißen, wer bereits für das Alter vorgesort hat konnte nicht im vollen Umfang von der neuen Rüruprente und den daraus resultierenden Steuervorteilen profitieren. Der Fehler im ursprünglichen Gesetz wurde Rückwirkend zum ersten Januar 2006 beseitigt. Seither wirken sich Rürup-Beiträge stets ab dem ersten Euro aus. Voraussetzung ist, dass im entsprechenden Veranlagungszeitraum steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind. Denn wo ich keine Steuern zu zahlen habe, kann ich schlecht etwas von der Steuer abschreiben. Als Sonderausgaben fallen Rürup-Beiträge jedoch unter den Tisch, falls in einem Jahr keine oder nur geringe Einkünfte vorliegen. Sie können nicht wie Werbungskosten im Wege des Verlustabzugs in andere Jahre verlagert werden. Um darauf reagieren zu können steht es den Klienten frei am Ende jedes Veranlagungszeitraumes, wenn die Einkommenssituation und damit auch die zu zahlende Steuer absehbar sind, flexibel zuzahlungen in beliebiger Höhe zu tätigen. So kann die Rürup Rente als idealles Steuersparmodell genutzt werden. Bei derlei vielen Vorteilen gilt es nur noch die steuerlich absetzbaren Beitragsgrenzen von zwanzig TausendEuro pro Kopf, verheiratete folglichvierzig Tausend gemeinsam, nicht zu überschreiten. Gesetzlich Versichertemüssen zudem noch beachten, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auch von den Förderhöchstgrenzen in Abzug gebracht werden müssen.Sehr löblich ist auch das sich der Abschluß einer Riester und einer Rürup Rente weder gegenseitig ausschließen noch die Förderungen des anderen Vertrages beinflussen.

 5. Was müssen Sparer machen, um sich die Förderung zu sichern?

7. Werden Familien mit Kindern wie bei Riester besonders gefördert? 

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